Sexuelle Freizügigkeit und familiäre Werte
Eine Gesellschaft, die eine Gleichbehandlung von an sich miteinander kollidierenden Werten anstrebt, zerrt bereits an den Nähten ihrer eigenen Struktur und wird sie früher oder später zum Platzen bringen. In der Zeitspanne eines Menschenlebens gemessen mag der Prozess zwar langsam erscheinen. Er mag fast nicht wahrnehmbar sein; vor dem Hintergrund der Geschichte betrachtet ist jedoch sein Gang und Verlauf unverkennbar. In seiner Endstufe schreitet er unbeherrscht und unkontrolliert vorwärts; von da an kann ihn keine Bemühung und keine Kraft mehr aufhalten. Der Zusammenbruch wird unvermeidbar.
Sexuelle Freizügigkeit und familiäre Werte sind miteinander absolut unvereinbar; sie können auf Dauer nicht nebeneinander existieren. Wird das eine nicht strengstens verboten, so wird das andere verfallen. Eine andere Wahl gibt es nicht. Etwas anderes zu glauben bedeutet, sich selbst und die Gesellschaft einer abscheulichen Täuschung hinzugeben. In diesem wie auch im Falle anderer Übel ist der Islam gemäss seiner Funktion als Religion bestrebt, das Übel an seiner Wurzel zu bekämpfen.
Wo entsteht dieses Übel? In diesem besonderen Fall beginnt es dort, wo der Blick umherschweift. Andere Sinne kommen dann, begierig oder mit vorgetäuschtem Widerstreben, hinzu, indem sie sich gegenseitig unterstützen und anstossen: das Berühren, Riechen, Hören, die Stimme, sie alle wirken mit, und die koordinierte und organisierte Verfolgung des Zieles hat begonnen. Der Vorgang ist ein bewusster und kalkulierter, ganz gleich, was als Vorwand zugunsten Dritter vorgebracht wird.
“Nein, der Mensch ist Zeuge wider sich selber, auch wenn er Entschuldigungen vorbringt.” (75:15-16)
Anfangs mag er sich noch damit beruhigen, dass er bei niemandem auch nur den geringsten Verdacht erregt hat, doch Einer
“kennt die Verräterei der Blicke und alles, was die Herzen verbergen.” (40:20)
Was ist die Lösung? Zunächst ist eine strenge Kontrolle der Sinne und ihre ständige Überwachung nötig, um zu verhindern, dass einer von ihnen den Weg der Rechtschaffenheit und Wohltätigkeit verlässt; denn jeder einzelne von ihnen ist verantwortlich und wird zur Rechenschaft gezogen werden.
“Und verfolge nicht das, wovon du keine Kenntnis hast. Wahrlich, das Ohr und das Auge und das Herz – sie alle sollen zur Rechenschaft gezogen werden.” (17:37)
Zweitens soll so wenig wie nur möglich von den weiblichen Reizen und ihrer Schönheit zur Schau gestellt werden, welche anziehend wirken und erst die Neugierde, dann den Drang zum Kennenlernen und schliesslich das Verlangen nach Intimität wecken können. Für bestimmte Gesellschaften könnte die somit sowohl von Männern wie auch von Frauen geforderte Zurückhaltung unter heutigen Umständen als revolutionär betrachtet werden. Dies wäre bis zum Ersten Weltkrieg nicht so gewesen, auch wenn es selbst damals beträchtliche Anpassungen beim gesellschaftlichen Umgang und Benehmen erfordert hätte. Heute wird die Situation zusehends zu einer hoffnungslosen Lage.
Der Koran legt zunächst dar, was als “die Schranken Allahs” bezeichnet wird. Z.B.:
“Das sind die Schranken Allahs, also übertretet sie nicht; die aber die Schranken Allahs übertreten, das sind die Ungerechten.” (2:230)
Sodann mahnt er zur Wachsamkeit bei der Einhaltung der von Allah festgesetzten Grenzen.
“Die sich in Reue (zu Gott) wenden, (Ihn) anbeten, (Ihn) lobpreisen, die (in Seiner Sache) wandern, die sich beugen und niederwerfen, die das Gute gebieten und das Böse verbieten, und die Schranken Allahs achten – verkünde (diesen) Gläubigen frohe Botschaft.” (9:112)
Als nächstes mahnt er, dass der sicherste Weg zur Beachtung der Schranken Allahs sei, sich von diesen möglichst fern zu halten:
“Das sind die Schranken Allahs, so nähert euch ihnen nicht. Also macht Allah Seine Gebote den Menschen deutlich, auf dass sie sicher werden gegen das Böse.” (2:188)
In diesem Kontext wird verdeutlicht, dass man, um “sicher gegen das Böse zu werden”, nicht bis zu dem Punkt vorstossen soll, an dem man unmittelbar mit dem Übel konfrontiert wird, sondern man muss bereits vor jeder Annäherung zurückschrecken. Wenn es von weitem winkt, muss man der Versuchung widerstehen, mit ihm zu liebäugeln; man soll selbst die harmlos scheinenden einleitenden Handlungen meiden; man darf sich nicht selbst täuschen und muss erkennen, wohin sie führen können. Wir können nun die Weisheit des Gebots
“Und nahet nicht dem Ehebruch; siehe, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg.” (17:33)
wertschätzen. Dies ist nicht nur ein Verbot des Ehebruchs, es verbietet vielmehr jede Annäherung an ihn, beginnend mit verstohlenen Blicken und flüchtigem Lächeln bis hin zum üblen Schluss über Anzüglichkeiten, Händedruck, Schmeicheln und Umarmung. Das Gebot ist nicht nur auf den extremen Fall des Ehebruchs beschränkt; es bezieht sich auf jede Art von – offener oder versteckter – Sünde.
“Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offen oder verborgen.” (6:152)
Das ist der einzige Weg zum Schutz vor jeder Sünde und besser als vehemente Beteuerungen harmloser und reiner Absichten.
“Und ob ihr euer Wort verbergt oder es offen verkündet, Er kennt die innersten Gedanken der Herzen. Kennt denn der nicht, Der erschaffen? Er ist scharfsinnig, allwissend.” (67:14-15)
“Er kennt die Verräterei der Blicke und alles, was die Herzen verbergen.” (40:20)
Die spezifischen Vorschriften zum Schutz der Ehe und Familie vor unzulässiger Gefährdung lauten:
“Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist recht wohl kundig dessen, was sie tun. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und dass sie ihre Kopfbedeckungen über ihre Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemandem enthüllen als vor ihren Gatten, oder ihren Vätern, oder den Vätern ihrer Gatten, oder ihren Söhnen, oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen, oder denen, die ihre Rechte besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von der Blösse der Frauen nichts wissen. Und sie sollen ihre Füsse nicht zusammenschlagen, so dass bekannt wird, was sie von ihrem Zierat verbergen. Und bekehret euch zu Allah insgesamt, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich seiet.” (24:31-32)
Hier wird in einem knappen Rahmen ein gesamter gesellschaftlicher Verhaltenskodex aufgestellt, der bei aufrichtiger und strikter Befolgung die Unverletzlichkeit des Ehebundes und die Beständigkeit der Familie gewährleistet.
Die auferlegten Beschränkungen sind bis auf einen Punkt bei Männern und Frauen identisch. Eine zusätzliche Schutzmassnahme ist, sowohl im Interesse der Männer wie auch der Frauen, von Frauen einzuhalten, da sie diejenigen sind, die mit einer zusätzlichen Eigenschaft ausgestattet wurden, die entzückt und überwältigt. Sie allein können im Hinblick auf den vorliegenden Kontext darüber wachen.
Doch es gibt viele andere Faktoren, die innerhalb der Ehe mitwirken und die das schönere und zartere Geschlecht zur besonderen Aufmerksamkeit und schützenden Fürsorge von Seiten des stärkeren Geschlechts berechtigen. Einige von ihnen rühren von ihren jeweiligen Aufgaben und Wirkungsbereichen her. In Erwartung der Mutterschaft und nach dem Erreichen dieses heiligen Ranges hat die Frau einen Anspruch auf gewisse Privilegien, Freiheiten und ein Mass an zusätzlicher Fürsorge, zu der der Ehemann verpflichtet ist und worauf er stolz sein sollte.
Des Weiteren ist unter normalen Umständen der Wirkungsbereich des Ehemannes das Büro, die Werkstatt, die Fabrik, das Feld, die Legislative und in Zeiten der Gefahr die Front. Der grössere Teil der Sorge, Pflege und Aufmerksamkeit der Ehefrau wird durch das Heim und die Kinder beansprucht. Diese Stellung wurde in jüngster Zeit aus dem Gleichgewicht gebracht, ohne einen nennenswerten Gewinn, aber mit erheblichem Schaden für alle wohltätigen Werte. Einige Frauen neigten dazu, die Karriere über das Heim und die Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder zu stellen, andere wurden unter wirtschaftlichem Druck oder Bedürfnis zu dieser Entscheidung gezwungen. Der Islam missbilligt das Erstere und erstrebt Erleichterung und Abhilfe für letzteres.
Er teilt den Eltern und insbesondere der Mutter eine würdevolle und ehrenvolle Stellung zu:
“Dein Herr hat geboten: ‚Verehret keinen denn Ihn, und (erweiset) Güte den Eltern. Wenn eines von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, sage nie ‚Pfui!’ zu ihnen, und stosse sie nicht zurück, sondern sprich zu ihnen ein ehrerbietiges Wort. Und neige gütig gegen sie den Fittich der Demut und sprich: ‚Mein Herr, erbarme Dich ihrer, so wie sie mich als Kleines betreuten.’” (17:24-25)
“Wir haben dem Menschen Güte gegen seine Eltern zur Pflicht gemacht. Seine Mutter trug ihn mit Schmerzen, und mit Schmerzen gebar sie ihn. Und ihn zu tragen und ihn zu entwöhnen erfordert dreissig Monate, bis dann, wenn er seine Vollkraft erlangt und vierzig Jahre erreicht hat, er spricht: ‚Mein Herr, sporne mich an, dankbar zu sein für Deine Gnade, die Du mir und meinen Eltern erwiesen hast, und Rechtes zu wirken, das Dir wohlgefallen mag. Und lass mir meine Nachkommenschaft rechtschaffen sein. Siehe, ich wende mich zu Dir; und ich bin einer der Gottergebenen.’ Das sind die, von denen Wir die guten Werke annehmen, die sie getan, und deren üble Werke Wir übersehen – unter den Bewohnern des Gartens, in Erfüllung der wahrhaftigen Verheissung, die ihnen verheissen ward” (46:16-17)
Der Heilige Prophetsaw sagte:
“Das Paradies liegt unter den Füssen eurer Mütter.” (As-Sayuti)
Als ihn jemand fragte, wer von seinen Verwandten seine Fürsorge und Aufmerksamkeit am meisten verdiene, erwiderte er:
“Deine Mutter.” “Und nach ihr?” erkundigte sich der Fragesteller. “Dein Vater,” sagte der Heilige Prophetsaw. (Bukhari II, Sect.: Good Behaviour, Ch.: Who is most deserving of kind treatment.)
Ein Mann kam zu ihm und bat um Erlaubnis, an die Front zu gehen.
“Sind deine Eltern am Leben”, fragte der Heilige Prophetsaw. Auf seine Bejahung hin sagte der Heilige Prophetsaw: “Kümmere dich um sie, das wird gleichwertig für deinen militärischen Dienst sein.” (Bukhari II, Sect.: Jehad, etc., Ch.: Permission of parents for Jehad.)
Bei einer Gelegenheit bemerkte Ersaw:
“Höchst bedauernswert ist der Mensch, dessen Eltern betagt sind und der es versäumt, das Paradies zu erwerben, indem er gut für sie sorgt.” (Muslim II, Sect.: Virtue, etc, Ch.: Priority of care of Parents, etc)
Für eine Mutter ist ihr Kind Blut ihres Blutes und Fleisch ihres Fleisches. Die – so vielfältigen und rätselhaften – Stränge, die die beiden binden, sind, obgleich unsichtbar, unzertrennlich und üben ihre Anziehungskraft nicht nur während des ganzen gemeinsamen Lebens aus, sondern auch über den Tod hinaus, für die Zeit einer vorübergehenden Trennung voneinander, die man aufgrund des Laufs der Natur ertragen muss.
Eine Mutter, die – mit Ausnahme einer dringlichen und unvermeidlichen Notwendigkeit (und der Wunsch nach Vergnügen, Abwechslung oder sozialem Engagement kann wohl kaum unter diese Kategorie gefasst werden) – das höchste Vergnügen und Privileg der Betreuung ihres Kindes einem Babysitter oder einer anderen Ersatzperson mit einem anspruchsvolleren Titel überträgt, entzieht sich insoweit einer heiligen und gottgefälligen Pflicht.
Was die wirtschaftliche Notwendigkeit betrifft, obliegt die Pflicht der angemessenen Versorgung von Mutter und Kind im islamischen Wirtschaftssystem dem Vater, und kein Teil davon muss von der Mutter getragen werden. Wo der Vater nicht in der Lage ist, dieser Pflicht nachzukommen, muss sie von Seiten des Staates übernommen und erfüllt werden. Falls die Frau eigenes Vermögen besitzt, kann sie nach Belieben einen Beitrag leisten, sie ist jedoch hierzu nicht verpflichtet. Männer und Frauen haben einen Anspruch auf den Anteil ihres Einkommens und Verdienstes, der nach dem Gesetz für die individuelle Verwendung bestimmt ist.
“Und begehret nicht das, womit Allah die einen von euch vor den andern ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen.” (4:33)
Allerdings obliegt die Pflicht, Sicherheit und Schutz zu gewähren und für die Bedürfnisse der Familie zu sorgen, dem Ehemann.
In einer Partnerschaft mit gegenseitigen Pflichten muss der Partner, der die schwerere Verantwortung tragen muss, bezüglich solcher Angelegenheiten auch die grössere Entscheidungskompetenz haben. Der Ehemann oder Vater ist wegen seiner überlegenen körperlichen Kraft und der robusteren Beschaffenheit und Belastbarkeit für die Sicherheit und den Schutz verantwortlich. Wegen seiner wirtschaftlichen und finanziellen Verantwortung sollte er die Kontrolle über die Ausgaben haben.
“Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.” (4:35)
Falls sich ernsthafte Meinungsverschiedenheiten ergeben und länger anhalten und eine Trennung droht, sollte ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden.
“Und befürchtet ihr ein Zerwürfnis zwischen ihnen, dann bestimmt einen Schiedsrichter aus seiner Sippe und einen Schiedsrichter aus ihrer Sippe. Wenn diese dann Aussöhnung herbeiführen wollen, so wird Allah zwischen ihnen (den Eheleuten) vergleichen. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.” (4:36)
Um dem Ehemann die Erfüllung der Pflichten zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit der Ehe entstehen und sich aus dieser ergeben – z.B. ist die Zahlung einer Geldsumme an die Ehefrau in jedem Fall Pflicht (4:5) und eine Vorsorge für die Erhaltung der Familie -, ist der Anteil eines männlichen Erben das Doppelte des Anteils einer Erbin mit demselben Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, mit Ausnahme von den Eltern, die in den meisten Fällen den gleichen Anteil erhalten (4:12).
Zu dem Schutz, der einer Frau gewährt wird, gehört auch die Bestimmung, dass zusätzlich zu ihrer eigenen Zustimmung zur Ehe die Einwilligung des Wali (Vertreter, (Rechts)beistand) einzuholen ist. Diese Bedingung wurde zu ihrem Schutz vor den Gefahren geschaffen, die mit einer unklugen Wahl aufgrund von Unwissenheit oder mangelnder Kenntnis des Charakters, der Gewohnheiten, Veranlagung, Familie oder anderer Tatsachen des voraussichtlichen Bräutigams verbunden sind. Wenn sie glaubt, dass der Wali seine Einwilligung aus unvernünftigen oder launenhaften Gründen vorenthält, kann sie sich an den Kadhi (Richter) wenden, der bei Überzeugung die Einwilligung des Wali ersetzen kann. Der Islam gibt verbotene Verwandtschaftsgrade vor, innerhalb derer die Ehe illegitim ist (4:23-25).
Mehr als alles andere ist der Islam indessen eine Religion und befasst sich nicht nur mit dem körperlichen Wohl des Menschen in diesem Leben, sondern auch mit dem moralischen und spirituellen Wohl in diesem wie auch im nächsten Leben. Zu diesem Zweck fügt er gewisse Bestimmungen über die Ehe hinzu, die als Schutzmassnahme zur Bewahrung und Förderung der sittlichen und spirituellen Werte dienen sollen. Diese Werte sind nicht das unmittelbare Interesse der Erklärung; indessen sind sie das Hauptanliegen der Religion, und in dem Masse, wie eine Religion diese ignoriert oder vernachlässigt, erfüllt sie ihre Hauptaufgabe nicht.
Die Einheit Gottes ist die zentrale fundamentale Lehre und Idee, die der Islam mit Nachdruck lehrt. Alles andere ist hierauf zurückzuführen und dreht sich darum. Jede Ordnung, jede Wohltat, jede Gunst, jede Schönheit, jede Gesundheit, jedes Leben, kurzum alles Nützliche entspringt aus ihr und ist auf sie angewiesen. Wäre dies anders, so hätte es keine Schöpfung, kein Universum, keinen Menschen gegeben; wenn irgendeine Art von Existenz vorstellbar ist, so wäre sie nichts als Verwirrung, Chaos und Korruption.
“Gäbe es in ihnen (Himmel und Erde) Götter ausser Allah, dann wären wahrlich beide zerrüttet. Gepriesen sei denn Allah, der Herr des Thrones, hoch erhaben über das, was sie aussagen!” (21:23)
“Allah hat Sich keinen Sohn zugesellt, noch ist irgendein Gott neben Ihm: sonst würde jeder ‚Gott’ mit sich fortgenommen haben, was er erschaffen, und die einen von ihnen hätten sich sicherlich gegen die anderen erhoben. Gepriesen sei Allah über all das, was sie behaupten! Der Kenner des Verborgenen und des Offenbaren! Erhaben ist Er darum über das, was sie anbeten.” (23:92-93)
Irgendetwas mit Gott, in Seinem Wesen oder Seinen Attributen, gleich zu stellen ist das schwerste spirituelle Verbrechen und Übel. Man könnte es als spirituelle Lepra bezeichnen: Abscheulich, unheilbar und unverzeihlich (4:49, 117), ausser durch besondere Barmherzigkeit und Gnade Gottes (7:157; 39:54).
Wenn etwas Gott beizugesellen spirituelle Lepra ist, ist der Ehebruch eine üble sittliche Krankheit (17:33). Die Ehe mit einer Person, die von einem dieser Krankheiten geplagt ist, ist verboten (24:4).
“Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehe sie gläubig geworden; selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin, so sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet (keine gläubigen Frauen) mit Götzendienern, ehe sie gläubig geworden; selbst ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzendiener, so sehr dieser euch gefallen mag. Jene rufen zum Feuer, Allah aber ruft zum Paradies und zur Vergebung durch Sein Gebot. Und Er macht Seine Zeichen den Menschen klar, auf dass sie sich ermahnen lassen.” (2:222)
Diejenigen, die einer Religion die Treue geloben, in der Praxis jedoch gleichgültig gegenüber den sittlichen Werten sind, die die Religion einzuprägen sucht, handeln nach Belieben. Sie ergrimmen über alle durch die Religion auferlegten Schranken und widersetzen sich diesen, ausser in den Fällen, wo durch eine solche Missachtung die Öffentlichkeit sich gegen sie wenden würde oder ihnen Ärger oder Unannehmlichkeiten bereiten würde. Sie sind mehr darauf bedacht, mit den Menschen gut zu stehen, als das Wohlgefallen ihres Schöpfers zu erlangen. Sie sind wie jene, über die gesagt wurde:
“Wahrlich, sie hegen grössere Frucht vor euch in ihren Herzen als vor Allah. Dies, weil sie ein Volk sind, das nicht begreift.” (59:14)
Quelle: Sir Muhammad Zafrullah Khan, Islam und Menschrechte, Verlag Der Islam, 2004, S. 113-123