Die Moral der Vollbringung des Guten

Nach der ersten Art der moralischen Eigenschaften (nämlich jener, die unter “Unterlassen des Bösen“ fallen) kommen wir nun auf die zweite zu sprechen, die zum Vollbringen des Guten führt.

Die erste Eigenschaft nennt sich Afuw, d. h. “Vergebung“ oder „Nachsicht“. Wer sich eines Vergehens schuldig macht, fügt damit einem anderen Schaden zu und verdient eine Vergeltung und Bestrafung auf dem Gesetzesweg, sei es mit Gefängnis oder Busse oder durch die geschädigte Person selber. Wenn aber diese dem Missetäter verzeiht, insofern Verzeihung angebracht ist, erweist sie ihm wirklich Gutes. Der Heilige Koran lehrt darüber:

“Die Rechtschaffenen sind die, die den Zorn unterdrücken, wo Zorn am Platz wäre und den Mitmenschen vergeben, wo es angebracht ist.“ (3:135)

“Die Vergeltung für eine Schädigung ist eine Schädigung im gleichen Ausmass; wer aber vergibt und dadurch Besserung und keine Verschlechterung der Lage bewirkt, d. h. die Vergebung bei passender Gelegenheit ausübt, dessen Lohn ist sicher bei Gott.“ (42:41)

Der Vers legt die Voraussetzung der Vergebung dar. Der Koran lehrt nicht, dass man in keinem Fall dem Bösen Widerstand leisten soll, oder dass dem Missetäter und Bösewicht die Strafe auf keinen Fall auferlegt werden soll. Er empfiehlt, die Umstände genau zu prüfen und zu entscheiden, ob Vergebung oder Bestrafung erforderlich sei, und dann so vorzugehen, wie es dem Bösewicht sowie der Allgemeinheit wirklich nutzbringend sein wird. Manchmal veranlasst die Verzeihung einen Missetäter zu bereuen, und ein andermal ermutigt sie ihn zu weiterem Verbrechen. Daher verlangt das Wort Gottes nicht, blindlings aus Gewohnheit zu vergeben, sondern die Angelegenheit einer Erwägung zu unterziehen und mit Bedacht zu entscheiden, was wirklich besser ist, – Vergebung oder Bestrafung. Wir also sollen dem Fall angemessen handeln.

Eine Betrachtung des menschlichen Charakters macht uns folgendes klar: Wie es Leute rachsüchtiger Natur gibt, die ihren Groll übertreiben und ein Unrecht, welches ihren Vorfahren widerfuhr, für Generationen nicht vergessen, gibt es andererseits auch welche, die Nachsicht und Vergebung zu einem Extrem ausüben, was bisweilen zur schamlosen Entwürdigung führt. Ihre Nachsicht und Vergebung ist absolut unvereinbar mit Würde, Ehre, Eifersucht und dem Sinn für Keuschheit. Ihr Verhalten ist wie ein Schandfleck auf ihrem Ruf. In den Augen anderer Menschen ist eine solche Vergebung und Nachsicht zu verabscheuen. Es ist aus diesem Grunde, dass der Heilige Koran selbst die moralischen Eigenschaften der Bedingung der Zweckmässigkeit unterstellt und eine Handlung, die diese Bedingung nicht erfüllt, nicht als moralisch anerkennt, das heisst, solange diese nicht beim richtigen Anlass zum Ausdruck gebracht wird.

Wir müssen im Auge behalten, dass blosse Vergebung keine moralische Handlung ist. Sie ist Ausdruck einer natürlichen Veranlagung, die auch die Kinder besitzen. Ein Kind, wenn es von jemandem verletzt wird, unabsichtlich oder auch aus Bosheit, vergisst die Tat in wenigen Minuten und ist nach einiger Zeit dem Täter liebevoll zugetan. Es wird durch ein einziges verlockendes Trostwort sofort versöhnt, auch wenn der Missetäter beabsichtigen sollte, das Kind ums Leben zu bringen. Diese vergebende Handlung kann jedoch in keinem Fall den moralischen Eigenschaften zugerechnet werden. Moralisch kann sie nur heissen, wenn sie die Voraussetzung der Zweckmässigkeit erfüllt und nur bei passender Gelegenheit zum Ausdruck kommt, ansonsten bleibt sie ein natürlicher Impuls. Es sind wenige Leute in der Welt, die zwischen einem natürlichen Zustand und einer moralischen Eigenschaft wirklich unterscheiden können.

Wir haben die Tatsache wiederholt hervorgehoben, dass der Unterschied zwischen einem natürlichen Zustand und einer wahren moralischen Eigenschaft vor allem darin besteht, dass letztere immer bei passender Gelegenheit und zu richtigem Anlass zum Ausdruck kommt, während der natürliche Impuls keine Rücksicht auf die Zweckmässigkeit nimmt. Viele Tiere sind absolut harmlos und widerstehen dem Bösen nicht. Eine Kuh mag harmlos und eine Ziege sanftmütig heissen, aber wir können ihnen dafür die hohen moralischen Eigenschaften nicht zuschreiben, denn sie besitzen den Verstand nicht, um zwischen Anlass und Anlass zu unterscheiden. Die göttliche Weisheit und das wahre und vollkommene Wort Gottes hat daher jede moralische Eigenschaft der Bedingung unterstellt, dass sie zweckmässig und nur bei passender Gelegenheit zum Ausdruck kommen muss.

Die zweite moralische Eigenschaft, die anspornt, den anderen Gutes zu erweisen, heisst Adl oder: “das Gute als Entgelt für das Gute“;

die dritte heisst Ihsan oder: “die Güte“ (ohne deren Erwiderung zu erwarten);

die vierte heisst: Ita-e-zil Qurba oder: “Verwandtschaftsgüte“ (d. h. “Was du den Verwandten tun würdest, tue allen“).

So sagt Gott, der Glorreiche:

“Gott gebietet euch: vergeltet Gutes mit Gutem [d.h. “Adl“ oder Gerechtigkeit]; und auch mehr als blosse Vergeltung, wenn sie am Platz ist, also den anderen Gutes zu tun, ohne dass man zu euch gütig war, und [wo sich eine passende Gelegenheit bietet] ihr sollt das Gute erweisen, wie man gegen die Verwandten leidenschaftlich aus natürlichem Antrieb gütig ist. Gott der Allmächtige verbietet Übermass [d. h. die Schranken der Gerechtigkeit zu überschreiten] und dass ihr euch vernunftswidrig des Guten enthaltet, indem ihr Gutes am falschen Platz erweist oder es am richtigen Platz unterlasst; oder indem ihr die moralische Eigenschaft der “Verwandtschaftsgüte“ nicht in vollem Mass zeigt, wo sie erforderlich ist, oder indem ihr das Gute übertreibt.“ (16:91)

Der Vers erwähnt drei Stufen von Güte.

Die erste und die niedrigste Stufe ist die, auf der man nur seinen Wohltätern gegenüber gütig ist. Auf dieser Stufe kann freilich jeder Gewöhnliche stehen, der den Sinn hat, Dinge zu schätzen und die Güte zu erwidern.

Die zweite Stufe zu erreichen ist schon etwas schwieriger, weil man auf dieser Stufe die Initiative zur Güte selbst ergreifen muss und auch denjenigen Gutes erweist, die es durch nichts verdient haben. Diese Eigenschaft steht jedoch noch auf der mittleren Stufe. Die meisten Leute wollen den Mittellosen wohltätig sein, aber diese Art von Güte ist belastet mit einem versteckten Fehler, indem der Wohltäter sich seiner Wohltat bewusst ist und zumindest eine Anerkennung für seine Güte in Form eines Dankeswortes oder eines Gebets erwartet. Und vergisst der Begünstigte jemals die Wohltätigkeit und verletzt den Wohltäter, wird dieser solche Unterlassung als Undankbarkeit bezeichnen. Er wird gelegentlich dazu verleitet, dem Begünstigten deswegen eine schwere Bürde aufzuerlegen, die dieser zu tragen nicht die Kraft hat. Damit will der Wohltäter ihm seine Gunst in Erinnerung rufen. Gott warnt die Wohltäter vor dieser Unzulänglichkeit der Gunsterweisung mit den Worten:

“Machet eure Almosen [die aus aufrichtigen Gefühlen gegeben werden sollen] nicht eitel durch Vorhalten und Anspruch.“ (2:265)

Das Wort Sadaqa (Almosen) in diesem Verse ist von Sidq (Aufrichtigkeit) abgeleitet worden, welches bedeutet, dass Almosen und Wohltat ohne Aufrichtigkeit ihren Sinn verlieren und zur blossen Schau werden. Kurz, eine Wohltat auf der zweiten Stufe (Ihsan) leidet unter dem Mangel, dass der Wohltäter manchmal geneigt ist, in einem unbeherrschten Augenblick seine Gunsterweisung in Erinnerung zu rufen. Aus diesem Grunde hat Gott die Wohltäter ermahnt (eine Wohltat nicht durch Vorhaltung und Anspruch zunichte zu machen).

Die dritte Stufe des Gutes-Tuns ist die “Verwandtengüte“, d. h. Gutes tun wie gegenüber den Verwandten. Gott sagt, dass man auf dieser Stufe seine Wohltat weder als Gunsterweisung ansehen noch dafür irgendwelche Anerkennung erwarten solle, sondern seine Mildtätigkeit soll reinem Mitgefühl entspringen, wie man es gegenüber nahen Verwandten hegt, z.B. eine Mutter ihrem Kinde gegenüber. Dies stellt die höchste und letzte Stufe der Güte dar, die nicht übertroffen werden kann.

Aber Gott hat eine jede Stufe einer grundsätzlichen Voraussetzung unterstellt, nämlich dass sie bei zweckmässiger Gelegenheit zum Ausdruck gebracht werden soll. Er legt in diesem Vers in klaren Worten dar, dass die edlen Eigenschaften, wenn nicht mit Sorgfalt geübt, aus ihrer Art schlagen und sich zum Bösen wenden können. Adl, oder “gegenseitige Güte“, würde zu einem ungehörigen Übermass, Fahscha (“Anstössiges“) genannt, führen, das Schaden anstatt Nutzen bringt; Ihsan, oder “einseitige Güte“, würde zu etwas, was gegen das Gewissen verstösst und vor dem die Vernunft zurückschreckt (Munkar); die gute Eigenschaft “Ita-e-zil Qur-ba“, oder “Mitleid wie bei den Blutsverwandten“, würde zu Baghy, d. h. “unangemessenes Mitgefühl“, und würde sich zum Schlechten wenden. Baghy ist eigentlich der übermässige Regen, der die Ernte verwüstet. Mangelhafte Erfüllung einer Pflicht oder eine Übertreibung derselben heisst Baghy. Kurz, keine der drei Stufen der Güte ist wirklich Güte, wenn sie nicht bei passender Gelegenheit zur Anwendung kommt. Darum sind sie der Bedingung der Zweckmässigkeit unterstellt worden.

Ferner müssen wir uns gegenwärtig halten, dass diese drei Stufen – Adl, Ihsan und Ita-e-zil Qurba – an sich keine moralischen Eigenschaften sind. Sie stellen die natürlichen Züge und Veranlagungen des Menschen dar, die auch die Kinder besitzen, bevor sie zur Reife gelangen. Zu einer moralischen Eigenschaft wird Verstand vorausgesetzt, und sie kann nur dann so heissen, wenn sie bei richtigem Anlass Ausdruck findet.

Über die einseitige Güte (Ihsan) liefert der Heilige Koran zahlreiche Unterweisungen. Jede Art von Güte wird in den nachstehenden Absätzen mit dem bestimmten Artikel – welcher im Arabischen AI ist – erwähnt, um darauf hinzuweisen, dass es sich nicht einfach um Güte im allgemeinen Sinne handelt, sondern um die Güte, die erwiesen wird:

“O ihr, die ihr glaubt, spendet freigebig, wohltätig oder almosengebend von eurem Reichtum, den ihr rechtmässig erworben habt – d. h. kein Teil davon sollte durch Diebstahl, Bestechung, Unehrlichkeit, Veruntreuung oder auf andere ungerechte Weise erworben worden sein… Und suchet zum Spenden nicht das aus, was unrein ist, d. h. fern soll von euch der Gedanke bleiben, dass ihr Almosen spendet von dem unrechtmässig Erworbenen.“ (2:268)

“Machet eure Almosen nicht zunichte durch Vorhaltung und Anspruch – d. h. erinnert die Begünstigten nicht an eure Wohltat, noch verletzt sie auf irgendeine Weise, denn dadurch würdet ihr eure Güte vereiteln – dem gleich, der von seinem Reichtum spendet, um von den Leuten gesehen zu werden.“ (2:265)

“Tut Gutes der Schöpfung Gottes; wahrlich, Gott liebt die Gutes Tuenden.“ (2:196)

“Die wirklich Gerechten werden aus einem Becher trinken, dem Kampfer [“Kafur“] beigemischt ist – d. h. der Neid, das nagende Bedauern und die unlauteren Wünsche werden von ihren Herzen weggewaschen.“ (76:6)

Das Wort Kafur (Kampfer) ist von Kafara abgeleitet, was im Arabischen heisst: “unterdrücken“ oder “zudecken“. Der Kampfertrunk bedeutet, dass die unreinen Leidenschaften der Gerechten unterdrückt, ihre Herzen gereinigt, und sie durch die Kühle der Gotteserkenntnis erquickt werden. Weiter heisst es:

“Sie werden am Gerichtstag von einer Quelle, die sie hienieden hervorsprudeln lassen in reichlichem Sprudel, trinken.“ (76:7)

Dies wirft Licht auf das tiefe Geheimnis der Philosophie des Paradieses. Begreife der, wer es will!

Weiter heisst es:

“Die wirklich Gerechten geben Speise [was sie auch selbst gern essen], aus Liebe zu Ihm, den Armen, den Waisen und den Gefangenen, indem sie sprechen: Wir betrachten dies nicht als eine Gunsterweisung an euch, sondern tun das nur, um dadurch das Wohlgefallen Gottes zu erlangen. Wir begehren von euch weder Lohn noch Dank dafür!“ (76:9, 10)

Dies bedeutet, dass sie die dritte Stufe des Gutes-Tuns, der des aufrichtigen Mitleids, vollbringen.

“Die wirklich Rechtschaffenen pflegen, aus Liebe zu Gott ihren Reichtum für die Angehörigen und für die Pflege und Erziehung der Waisen und Bedürftigen sowie für den Wandersmann auszugeben, und für die, die um eine milde Gabe bitten, und für Loskauf der Gefangenen oder zur Erleichterung der Schuldner, die ihre Schulden nicht bezahlen können.“ (2:178)

“Und die, wenn sie spenden, weder verschwenderisch noch geizig sind, sondern massvoll dazwischen.“ (25:68)

“Und die, welche verbinden, was Gott zu verbinden geboten, und vor ihrem Herrn erbeben…“ (13:22)

“Und in ihrem Vermögen ist ein Anteil für den, der bat, wie für den, der es nicht konnte.“ (51:20)

Unter “der es nicht konnte“ sind alle stummen Tiere zu verstehen, wie Hunde, Katzen, Spatzen, Rinder, Esel, Ziegen und andere.

“Die, welche in Zeiten der Drangsal und des Mangels und des Misserntens, nicht kleinherzig zurückhalten, sondern spenden, auch wenn sie in Bedrängnis sind, soweit sie es können.“ (3:135)

“Und die sowohl im Verborgenen wie auch öffentlich spenden.“ (13:23)

Im Verborgenen, auf dass es nicht zur Schau werde, und öffentlich, um auch die anderen dazu zu ermuntern.

“Bei den Almosengeldern ist darauf zu achten, dass sie in erster Linie für die Armen und Bedürftigen zu verwenden sind und dann für die mit ihrer Verteilung und Überwachung Beauftragten, ferner für jene, deren Herzen versöhnt werden sollen (um sie dadurch vor dem Bösen zu behüten), und für die Befreiung von Sklaven und für die Mittellosen, die Schuldner und die in Bedrängnis Geratenen, sowie für andere Zwecke, die rein Sache Gottes sind…“ (9:60)

“Nie könnt ihr zur wahren Rechtschaffenheit gelangen, wenn ihr zur Förderung des Wohlergehens der Mitmenschen nicht spendet von dem, was ihr liebt.“ (3:93)

“Gib dem Armen, was ihm gebührt, und ebenso dem Bedürftigen und dem Wandersmann, aber vergeude dein Vermögen nicht verschwenderisch.“ (17:27)

Dieser Vers verbietet die Verschwendung des Geldes in Üppigkeit und Luxus, wie z. B. anlässlich der Hochzeiten und Geburten oder bei Einhaltung anderer derartiger Gebräuche.

“Und erweist Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein Anverwandter, und dem Nachbarn, der ein Fremder ist, und dem Wandersmann und denen, die eure rechte Hand besitzt, seien sie eure Diener oder Tiere, wie Pferde, Ziegen, Rinder und andere. Denn das ist, was euer Gott liebt. Er liebt nicht die Achtlosen und die Selbstsüchtigen, noch die Geizigen oder solche, die zum Geiz verleiten, und ihren Reichtum verhehlen, indem sie den Armen sagen: Wir haben nichts.“ (4:37, 38)

Quelle: Der Verheissene Messiasas: Mirza Ghulam Ahmad, Die Philosophie der Lehren des Islams, Verlag Der Islam, 3. Auflage, S. 92-103