Dürfen Nicht-Muslime in eine Moschee?

Das Gebäude einer Moschee (islamisches Gotteshaus, wörtlich „Ort der Niederwerfung“) dient in erster Linie der gemeinsamen Verrichtung des Salaat, des islamischen Ritualgebets. Die Moschee ist aber auch ein sozialer Ort, sodass in ihr auch beispielsweise Hochzeitsfeiern abgehalten werden. Weiterhin ist es oftmals üblich, dass man in den Moscheen Übernachtungsmöglichkeiten findet.

Nirgends heisst es, dass die Moschee nur den Muslimen vorbehalten ist, wenn auch in manchen islamischen Ländern die orthodoxen Imame Nicht-Muslimen den Zutritt zu Moscheen verbieten. Im Gegensatz dazu hat der Heilige Prophet Muhammadsaw einmal einer Delegation von Christen, die ihn besuchte, erlaubt, in der Moschee ihren christlichen Gottesdienst abzuhalten. Generell muss also die Moschee allen Gott-Gläubigen oder allen Menschen, die sich zur Einkehr dort einfinden möchten, zugänglich bleiben.

Moscheen dürfen normalerweise nicht mit Schuhen betreten werden. Auch weil die Moschee sauber zu halten ist, da die Muslime sich dort niederwerfen und mit Stirn und Nase den Boden berühren. Deswegen werden in der Moschee die Schuhe zum Gebet nicht anbehalten, wenngleich es unter bestimmten Umständen ausserhalb der Moschee erlaubt ist, in Schuhen zu beten.

Warum verzichten Muslime nicht auf Moscheebauten?

Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Religionsfreiheit garantiert jeder Glaubensgemeinschaft eine freie Religionsausübung. Dazu gehört auch das Errichten geeigneter Gebetsräume, die im Fall der Muslime Moscheen genannt werden. Die Gewährung und die Inanspruchnahme von Religionsfreiheit sollte in entwickelten Gesellschaften kein Problem darstellen.

Es ist auch richtig, dass im Notfall einem Muslim jeder Platz, der sauber ist, als Ort für die Verrichtung seines Gebets dienen kann. Allerdings bedeutet das nicht, dass Muslime auf der Strasse oder in Hinterhöfen beten sollten.

Dem Heiligen Koran zufolge sind Synagogen, Kirchen und Moscheen Orte, in denen „Allahs Name oft genannt wird“. Sie stehen unter Allahs ausdrücklichem Schutz (22:41). Es gibt also keinen Grund Moscheen, Synagogen oder Kirchen zu benachteiligen. In einer Gesellschaft, die sich der Religionsfreiheit verpflichtet fühlt, sollte das selbstverständlich sein.

Wenn bestimmte Bürgerinitiative an Migranten appellieren, „sich in ihre neue Umgebung zu integrieren“ und vor „gefährlichen Parallelgesellschaften“ warnen, stellt sich die Frage, wie Integration gelingen soll, wenn mit Kopftuch- und Moscheebauverbot muslimische Migranten in die Hinterhöfe und somit an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden?

Wir, die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland, halten es für unsere Pflicht, uns in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Das bedeutet unter anderem auch, dass wir einen aktiven Platz in der Gesellschaft haben möchten und nicht nur passiv einen Nischenplatz einnehmen. Dazu gehört auch, in der Öffentlichkeit als Muslime erkennbar sein zu dürfen, als muslimische Frau etwa ein Kopftuch tragen zu dürfen oder eine Moschee als erkennbares Gebetshaus mit Minarett haben zu dürfen. Nachdem die Ahmadiyya Muslime Jamaat nun seit mehr als 80 Jahren in Deutschland präsent ist und die ältesten Moscheen der deutschen Nachkriegszeit (Hamburg 1957, Frankfurt/Main 1959) mit je zwei Minaretten erbaut hat, ist nicht einzusehen, warum wir nun den Rückzug in eine „Hinterhof“-Mentalität antreten sollten. Statt Integration würde das Rückschritt bedeuten.

Wie finanziert die Ahmadiyya ihre Moscheen?

Die Kosten zum Bau einer Moschee werden von der Ahmadiyya Muslim Jamaat komplett durch Spenden der Gemeindemitglieder finanziert.

Ein Grossteil der Kosten wird durch Eigenleistung (Muskelhypothek) abgedeckt, der Rest oft je zur Hälfte von der ortsansässigen Gemeinde und einem gemeindeinternen Moscheebau-Fonds finanziert.

Dabei verwenden wir üblicherweise weder öffentliche Gelder noch nehmen wir Spenden Dritter entgegen.

Was sagt die Ahmadiyya zum Muezzinruf?

In Deutschland verzichten wir generell auf den Gebetsruf (Adhan), um unsere nichtmuslimischen Mitbürger nicht zu stören. Unsere Moscheen haben daher lediglich zwei Zierminarette, die sie als Moschee deutlich erkennbar machen.