Die Frau im Islam

Gleichwertigkeit von Mann und Frau

An vielen Stellen wird die geistige Stellung der Frau im Heiligen Koran dargelegt. Im Folgenden werden einige Verse zitiert, die die Gleichwertigkeit der Frauen sowie die verschiedenen Aspekte ihrer Gleichberechtigung in dieser Hinsicht betreffen. Der Heilige Koran sagt: 

“Wer recht handelt, ob Mann oder Frau, und gläubig ist, dem werden Wir gewisslich ein reines Leben gewähren.“ (16:98)

Die moralischen, geistigen und spirituellen Anstrengungen der Frau werden also auf genau dieselbe Art und Weise mit geistlichem Fortschritt belohnt, wie ebensolche Anstrengungen des Mannes. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern, und auch hinsichtlich der Belohnung im Jenseits gibt es keine Bevorzugung des Mannes oder der Frau, wie aus folgendem Verse hervorgeht: 

“Wer aber gute Werke tut, sei es Mann oder Frau, und gläubig ist, sie sollen in den Himmel gelangen.“ (4:125)

An einer anderen Stelle werden zehn verschiedene Eigenschaften von Männern und Frauen gleichermassen aufgezählt, die ebenfalls die absolute Gleichstellung der geistlichen Bemühungen von Frauen mit denen der Männer auf den verschiedenen Ebenen behandeln: 

“Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.“ (33:36)

Frauen als Vorbilder

Die geistige Entwicklung der Frau kann dem Heiligen Koran entsprechend die höchste Stufe erreichen, nämlich die, auf der ein Mensch Offenbarung von Gott erhält und in ein Zwiegespräch mit Ihm eintritt. Über zwei Frauen, die u. a. diese höchste Stufe erreicht hatten, berichtet der Heilige Koran ausführlich. Es sind dies die Mutter von Mosesas und die Mutter von Jesusas, die beide auch im Christentum bekannt sind. Der Heilige Koran sagt hierzu: 

“Sicherlich haben Wir dir, Moses, ein andermal Gnade erwiesen, als Wir deiner Mutter eine klare Offenbarung sandten.“ (20:38,39)

“Gedenke, wie die Engel sprachen: O Maria, Allah hat dich erwählt und dich gereinigt und dich erkoren aus den Frauen der Völker.“ (3:43)

Es kann also keine Rede davon sein, dass der Islam durch seine Lehre die Frau diskriminiert. Im Gegenteil: Im Heiligen Koran steht, dass Gott zwei Frauen zu Vorbildern für alle Gläubigen erwählt hat. Nämlich die Frau Pharaos und Maria. 

Im Gegensatz zu manch anderer Religion, in der ausführlich über die Frage diskutiert wurde, ob die Frau eine Seele besitze und die Frau verantwortlich für die Verfehlung Adams macht – im Gegensatz dazu also macht der Islam, was den geistigen Rang anbelangt, keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau.

Rechte gegenüber Pflichten

Über die Pflichten und Rechte der Frau berichtet der Heilige Koran sorgfältig und ausführlich: 

“Und wie die Frauen Pflichten haben, so haben sie auch Rechte nach dem Brauch, doch haben die Männer einen gewissen Vorrang vor ihnen.“ (2:229)

Dieser Vorrang des Mannes ergibt sich aus seiner grösseren körperlichen Stärke. Deshalb hat er allein die Verpflichtung, die Familie zu unterhalten und zu ernähren. So sagt der Heilige Koran: 

“Die Männer sind die Verantwortlichen für die Frauen, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.“ (4:35)

Diese Bezeichnung oder Auszeichnung als Unterscheidung erlegt dem Mann die Pflicht auf, sich um den Familienunterhalt zu kümmern, während die Frau zwar die Möglichkeit dazu hat, nicht aber die Pflicht. Der Mann muss der Frau zudem eine Morgengabe ausrichten, die so genannte „Mahr“ , was besagt, dass eine Summe, die etwa dem Verdienst von sechs Monaten entspricht (nach seinen Vermögens- und Verdienstverhältnissen), der Frau zu ihrer freien Verfügung überlassen wird. 

Der Mann aber muss für Ernährung, Bekleidung, Unterkunft und Taschengeld der Frau aufkommen, während sie ihren Verdienst, falls sie arbeiten geht, für sich alleine behalten darf. Der Mann ist nach einer etwaigen Ehescheidung gesetzlich verpflichtet, für eine Zeitlang für die Frau und Kinder aufzukommen.