| Die Lehre des Islams |
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| Mittwoch, 05. November 2008 um 20:07 |
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1. Gott ist der Schöpfer, Erhalter und Förderer Seiner Schöpfung. Er ist Eins, ohne irgendeinen Partner. Alles ist von Ihm abhängig. Er Selbst ist auf niemanden angewiesen. Er ist seit jeher da und wird ewig da sein. 2. Der Mensch ist (bisher) das edelste Wesen unter der Schöpfung Gottes. Alles andere ist geschaffen worden, um dem Menschen den Zweck seines Lebens erreichen zu helfen. Der Mensch aber ist erschaffen worden, um Gott zu dienen. Dieser Gottesdienst besteht darin, sich die Attribute und Wesenszüge Gottes in seinem menschlichen Rahmen anzueignen und diese durch seine Handlungen auch gegenüber den Mitmenschen zu entfalten und so zum allgemeinen Wohl der Menschheit beizutragen. 3. Um die Nähe Gottes zu erreichen ist es notwendig, zu Gott zu beten und Ihn um Führung zu bitten. Ferner soll der Weg zu Gott über Seine Schöpfung führen, das heisst, wer zu seinen Mitmenschen nicht gut ist, kann auch zu Gott keinen Zugang finden. Es ist wichtig, gleichzeitig Gott und Seine Schöpfung zu lieben. Die Erfüllung der Pflichten gegenüber der Familie, der Gesellschaft, dem Land und der Welt ist ein Bestandteil des Gottesdienstes. 4. Gott hat von Zeit zu Zeit Propheten erweckt, um Menschen zu Ihm zu führen. Diese Propheten sind in grosser Zahl erschienen und haben jeweils die Botschaft Gottes an die Menschen ihrer Zeit oder an die betreffenden Völker übermittelt. Sie alle waren Träger der göttlichen Lehre, die dereinst in einer einzigen, vollkommenen Religion, die zu den Menschen durch gesetzgebende Propheten in Teilen und Etappen geschickt wurde, präsentiert werden sollte (Islam). 5. Alle diese Propheten sind gestorben, und keiner lebt in leiblicher Form fort. Der Fall von Jesus Christus bedarf besonderer Erwähnung. Nach dem Koran starb er nicht am Kreuz, obwohl man versucht hatte, ihn den Kreuzestod erleiden zu lassen. Vom Kreuz wurde er in bewusstlosem Zustand abgenommen, während er noch am Leben war. Nach seiner Genesung wanderte er aus zu den „anderen Schafen des Hauses Israel“, die damals in Kaschmir, Nordindien, lebten. Auch diese waren Auswanderer. Jesus Christus verkündigte diesen jüdischen Stämmen seine Botschaft, und sie erklärten ihren Glauben an ihn. Lange Zeit später starb er eines natürlichen Todes und liegt in der Stadt Srinagar, Kaschmir, begraben. 6. Der Prophet Mohammad (saw), als der letzte gesetzgebende Prophet, brachte die endgültige Form der Religion, deren Teile bereits durch frühere Propheten gebracht worden waren. Somit waren alle Propheten vor Mohammad (saw) in einem Sinne die Propheten des Islams, und der Prophet Mohammad (saw) hat ihre Wahrheit bestätigt. Ein Muslim glaubt also an Adam, Abraham, David, Krischna, Buddha, Moses, Jesus und andere Propheten Gottes. (es gab über 124000 Propheten Gottes…) 7. Die Grundlage der Lehre des Islams bildet der Koran, eine Sammlung der Offenbarungen, die Mohammad (saw) während 23 Jahren Wort für Wort von Gott empfing. Der Urtext des Korans ist bis heute unverändert überliefert worden. Als weitere Quellen der islamischen Lehre kommen dazu die überlieferten Sprüche des Propheten Mohammad (saw), die eine Erklärung des Koran sind, sowie des Propheten Praxis. Was in solchen Sprüchen mit dem Koran unvereinbar sein soll, kann nicht vom Propheten Mohammad (saw) stammen, sondern ist als eine falsche oder falsch verstandene Überlieferung anzusehen. (häufiger, fahrlässiger Fehler den die westlichen Medien oft machen) 8. Das Universum wurde erschaffen, damit der Mensch davon Nutzen ziehe, den Mitmenschen helfe und Gott für Seine Gaben lobpreise. Die Naturgesetze zu erforschen und die Naturkräfte zu erschliessen ist ein Auftrag an den Menschen. Denn je mehr man die Geheimnisse der Natur (das Werk Gottes) erforscht, desto mehr glaubt man an die Wahrheit des Wortes Gottes (Religion). Zwischen Religion und Naturwissenschaft besteht kein Widerspruch. 9. Das absolute Eigentumsrecht liegt bei Gott. Was wir durch unsere Arbeit und durch unseren Einsatz erwerben, ist ein Pfand, das Gott uns anvertraut hat, um zu sehen, wie wir damit umgehen. Es gehört uns nur im übertragenen Sinne. Wir müssen Rechenschaft ablegen über unser Eigentum, Vermögen, Geld usw. 10. Minderbemittelte haben ein Anrecht auf einen Teil des Erwerbes bzw. des Besitzes der Wohlhabenden. Dadurch sollen die Klassenunterschiede vermindert werden. 11. Frieden ist eine der Bedeutungen des Wortes Islam, und ein Muslim soll stets bestrebt sein, Frieden mit sich selbst, Frieden mit seinen Mitmenschen und Frieden mit Gott zu schliessen. Menschenrechte sind im Islam gross geschrieben. Keiner darf einen Mitmenschen beleidigen, ihm Unrecht zufügen oder ihn sonst schädigen und dann von Gott Gnade erhoffen, es sei denn, er hat sich mit seinem geschädigten Mitmenschen versöhnt. Die oft völlig aus dem Zusammenhang gerissenen harten Strafen nach dem islamischen Recht werden von oberflächlichen Beobachtern als unmenschlich hingestellt. Man darf aber nicht vergessen, dass dem brutalen Verbrechen nicht immer durch milde Strafen beizukommen ist. Eine wirklich islamische Gesellschaft hat sich immer als eine verbrechensarme Gesellschaft erwiesen. Im übrigen gilt das Strafrecht nur in einer perfekten islamischen Gesellschaft, die alle Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen sind heute nirgends in der Welt anzutreffen. 12. Jeder Mensch ist verantwortlich für seine Taten. Der Mensch geniesst eine genügend weitgehende, wenn auch nicht absolute, Handlungsfreiheit, die ihn für sein Tun und Lassen verantwortlich macht. 13. Die Seele des Menschen ist unsterblich geschaffen worden, und nach dem Tode des Körpers lebt sie weiter. Das Jenseits ist der Ort der Abrechnung; Belohnung für die guten Taten und Bestrafung für die schlechten Taten. Gott ist Richter und Meister des Gerichtstages. 14. Der Zustand genannt Hölle ist vorübergehenden Charakters, während der Zustand genannt Paradies ewig dauernd ist. Es gibt keine ewige Verdammnis. 15. Es gibt keine Erbsünde. Wir müssen nicht für die Sünden unserer Vorfahren büssen, sondern nur für solche, die wir selbst begehen. Sünde ist die bewusste Missachtung der Gebote und Verbote Gottes. Sünden können vergeben werden, indem man sich ohne Vermittlung Dritter direkt zu Gott wendet, Ihn um Vergebung bittet und sich in Zukunft von Sünden abhält. 16. Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft ist eine persönliche und individuelle Angelegenheit. In Glaubenssachen ist jedermann frei, es darf kein Zwang ausgeübt werden. Ein Muslim muss die religiösen Gefühle der Andersgläubigen berücksichtigen. Nicht einmal ist es ihm erlaubt, die Götzenbilder, denen die Götzendiener zugetan sind, zu beschimpfen. Alle früheren Propheten sind auch Propheten des Islams, denen volle Achtung und Respekt gebührt. 17. Alle Handlungen des Menschen sind den moralischen Grundsätzen und Überlegungen unterstellt. Dies trifft auf die politischen Führer und Staatsmänner ebenso wie auf den kleinen Mann zu. 18. Völker und Stämme sind ohne Unterschied der Rasse und Farbe vor dem Schöpfer gleich. «Der Angesehenste von euch ist vor Allah der» - so der Koran -, «der unter euch der Gerechteste ist» (49:14). Kein Volk darf sich Sonderrechte auf Grund seiner Rassenzugehörigkeit anmassen. 19. Internationale Verträge und Abmachungen sind peinlich genau zu beachten. Ein sich islamisch nennender Staat darf sich keinen Vertragsbruch zuschulden kommen lassen. 20. Um die internationalen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und den Weltfrieden zu sichern, sind ein internationaler Gerichtshof und eine Weltkörperschaft ins Leben zu rufen, die der heutigen UNO ähnliche Funktionen ausüben soll, doch soll diese Körperschaft «Zähne» haben. Sie hat die Aufgabe, als neutrale Instanz über den Weltfrieden zu wachen. Dies lehrte der Koran vor 1400 Jahren. 21. Der Islam schreibt keine bestimmte Regierungsform vor. Sie kann den Verhältnissen entsprechend von Zeit zu Zeit verschiedene Formen annehmen. Die Grundpflichten müssen aber von jeder Regierung erfüllt werden. Eine Regierung darf nicht an die Parteipolitik gebunden sein. Bei Wahlen sind die Stimmen strikt an jene Bewerber abzugeben, die sich für die betreffenden Ämter am besten eignen bzw. qualifiziert sind, ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit, Religion, Rasse oder Geschlecht. Die "Demokratie" wurde in Ihren Grundzügen vor über 1400 Jahren durch den Islam eingeführt. 22. Für die Schlichtung der Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein System zu schaffen, das die Rechte und Pflichten der «Sozialpartner» auf eine Weise schützt, dass ein Streik überflüssig wird. Auf keinen Fall dürfen die Unbeteiligten unter einem Streik leiden. 23. Mann und Frau sind vor Gott gleichgestellt. Sie sollen gleiche Möglichkeiten haben, sich im Rahmen der ihnen zugedachten und zusagenden Aufgabenbereiche voll zu entwickeln und zu entfalten. Die beiden Geschlechter sind von Natur aus nicht gleich geschaffen worden, sie sind verschieden und anders. Sie ergänzen sich gegenseitig und sind aufeinander angewiesen. Darum soll es kein Wettrennen zwischen den beiden geben. Jeder hat Rechte und Pflichten gegenüber dem andern. Der Ruf nach der so genannten «Gleichberechtigung» in der heutigen Gesellschaft ist überflüssig, unwürdig, läuft der menschlichen Natur zuwider, verfehlt seinen Zweck und schafft mehr Probleme als Lösungen. Die Frau hat Recht auf Bildung, Arbeit (sie muss das verdiente Geld nicht mit Ihrem Mann teilen; jener ist allein verantwortlich für die Versorgung der Familie) sowie Erbrecht, das Recht sich scheiden zu lassen usw. um nur wenige zu nennen. 24. Um die Verbindung mit und Beziehung zu Gott zu stärken, schreibt der Islam tägliche Gebete zu bestimmten Zeiten vor. Dies hat das Ziel, den Menschen täglich an die hohen Werte zu erinnern und ihn nicht in das Weltliche versinken zu lassen. 25. Einmal im Leben hat jeder Muslim, der es sich leisten kann und bei dem die Voraussetzungen erfüllt sind, nach Mekka zu reisen und die Pilgerfahrt zu vollziehen. Diese Pilgerfahrt demonstriert jedes Jahr in eindrücklicher Weise die Einheit aller Menschen und die Gleichheit aller vor dem Schöpfer. Sie dient als geistige Erneuerung und spirituelle Wiedergeburt für jene, die sie unter richtigen Voraussetzungen absolvieren und ihr Leben auch nach der Pilgerfahrt nach den hohen Prinzipien des Islams richten. 26. Jedes Jahr schaltet sich für den Muslim die Fastenzeit ein, die 29 bis 30 Tage dauert. Sie dient zur Besinnung und inneren Einkehr. Im Fastenmonat Ramadan, der sich nach dem Mondjahr richtet und so alle Jahreszeiten durchmacht, gedenkt der Muslim der Armen und Hungernden mehr als sonst. 27. Neben den Spenden, Staatssteuern oder sonstigen Abgaben, die jeder Bürger entrichtet, haben die wohlhabenden Muslime eine besondere Taxe, Zakat genannt, zu entrichten. Diese Einrichtung soll dem Horten von Geld entgegenwirken, weil sie auf die Gelder erhoben wird, die ein Jahr lang nicht in Umlauf waren. Kein überflüssiges Geld darf für länger als ein Jahr in den Tresoren der Reichen gehortet bleiben, sondern muss in Zirkulation gebracht werden, damit es die allgemeine Wirtschaft fördert. 28. Das Wirtschaftssystem des Islams basiert auf der gesündesten und stabilsten Wirtschaftsform: einer zinsfreien Wirtschaft. Investitionen und Geldanleihen sollen auf der Basis der Genossenschaften erfolgen. 29. Das Gesellschaftssystem des Islams lehnt den freien, ungehinderten Verkehr zwischen den Geschlechtern ab und fördert dadurch das Familienleben, das die Grundlage einer lebensfähigen Gesellschaft ist. Es fällt auf, dass in den westlichen, moralisch verderbten Ländern die Wiederbesinnung auf islamische Werte und der Wunsch der Muslime, nach den hohen moralischen Grundsätzen ihres Glaubens zu leben, mit Verachtung und unverhohlener Feindseligkeit aufgenommen wird. 30. Alkoholische Getränke, Schweinefleisch, Blut sowie das Fleisch von Tieren, die von selbst verendet sind, sind im Islam verboten. Der einfache Grund: Die Nachteile überwiegen die Vorteile. Ebenfalls sind Glücksspiele verboten, da sie gegen das Wirtschaftssystem sowie gegen die soziale Ordnung verstossen. |
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